Berlin: Vorschläge gegen Verdrängung

Auf einer Veranstaltung des AK Linke Metropolenpolitik wurde über die Zukunft der Ostberliner Sanierungsgebiete diskutiert. Trotz eines krankheitsbedingt sehr kleinen Podiums wurde es ein gelungener Abend, denn die etwa 50 Interessierten waren durchaus diskussionsfreudig und eine ganze Reihe Ideen für eine soziale Wohnungspolitik in Berlin wurden zusammengetragen. Langfristig gehe es um Strategien einer Rekommunalisierung, der Erarbeitung eines neuen Förderprogramms und eine Reform des Mietrechts, so der Tenor der Debatte. Der Grundsatz, das letzten Endes nur eine Dekommodifizierung (also die Durchsetzung marktferner Wohnungsversorgungssysteme) einen wirksamen Schutz vor Verdrängung bietet, wurde auch für die konkreten auf die Sanierungsgebiete bezogenen Forderungen verfolgt. Im Veranstaltungsbericht sind eine Reihe konkreter Vorschläge zusammengefasst:

  • Erhaltungssatzungen (nach § 172 BauGB) sind ein wirksames Instrument um ökonomisch benachteiligte Haushalte in den noch unsanierten Beständen zu schützen und insbesondere um Luxussanierungen bereits modernisierter Häuser einzuschränken. Wie die Wortmeldung des unabhängigen Mieterladens in Friedrichhain verdeutlichte, ist es aber mit der Festsetzung solcher Gebiete nicht getan. Der Mieterladen, der dieses Jahr sein 20 jähriges Bestehen feiert, wartet seit Jahren auf die Umsetzung einer Stellenfinanzierung für die Beratungstätigkeit im Milieuschutzgebiet.
  • Die Auflegung eines neuen Förderprogramms wurde mehrfach gefordert. Insbesondere für Sicherung eines dauerhaften Niedrigpreissegmentes in den Aufwertungsgebieten wurden neue Förderrichtlinien für sinnvoll erachtet. Ein Zurück zu den alten Förderprinzipien jedoch – da waren sich alle einig – soll es nicht geben. Wenn gefördert wird, dann zum Aufbau von dauerhaft marktferne Wohnungssegmente.
  • Keine Reduzierung der Infrastrukturziele war eine weitere Forderung, da es im Zusammenhang mit den Entlassungen eine Absenkung der geplanten Investitionen in die öffentliche Infrastruktur um 25-30 Prozent gegeben habe. Insbesondere die Grundwasserprobleme in den Friedrichshainer Sanierungsgebieten wurden als Problem benannt. „Oben entsteht die glänzende Stadt und unter den Kellern werden die Fundamente weggeschwemmt“ fasste ein Diskussionsteilnehmer die Folgen der defizitären Infrastrukturplanung zusammen. Ergänzend dazu wurde der Vorschlag unterbreitet, die Bezirke in die Verantwortung bei der infrastrukturellen Ausstattung von bestehenden Nachbarschaftsstrukturen zu nehmen. Denn mit der Aufhebung der Sanierungsgebiete entfällt auch die bezirkliche Finanzierung für die Räume und Aktivitäten der Betroffenvertretungen.
  • Die Überführung der ursprünglichen Sanierungsziele in die kommunale Bauleitplanung wurde als Instrument angesehen, die städtebauliche Mischung in den Gebieten zu erhalten und die beginnende Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnräume einzuschränken. In diesem Zusammenhang wurde die Etablierung von Eigentumswohnanlagen („Baugruppenidyllen“) in den früher gewerblich genutzten Blockinnenbereichen des Sanierungsgebietes Samariterstraße kritisiert.
  • Die Schärfung des Baurechtes als Vorschlag formulierend wurde auf die jahrelange Liberalisierung des Berliner Baurechts verwiesen. Insbesondere die Erleichterungen bei der Genehmigung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen (das ist die Voraussetzung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen) erschwere die Anwendung der Zweckentfremdungsverordnung.
  • Eine soziale Vermietungspraxis der kommunalen Wohnungsunternehmen wurde eingefordert, insbesondere nachdem aus Lichtenberg berichtet wurde, dass die landeseigenen HOWOGE dort inzwischen die teuersten Wohnungen anbietet und der Mietpreisspirale Schwung gibt. Insbesondere in den Aufwertungsgebieten, so ein Vorschlag, sollten die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften auf den Erhalt eines Substandardbestandes und einer gezielten Vermietung an Hartz-IV-Haushalte verpflichtet werden.

Ein Gedanke zu „Berlin: Vorschläge gegen Verdrängung

  1. Sozialer Wohnungsbau staatlich gefördert, hat zu
    massenhaften insolvenzen der Gesellschaften geführt.Die Folge:Kommanditisten der Gesellschaften werden mit abenteurlich hohen Verlusten als negative Kapitalkonten steuerlich belastet,die nich kalkulierbar waren.Viele haben sich eine goldene Nase verdient bei der Schaffung der hohen Verluste.Der kommanditist muß hohe Steuern zahlen,obwohl er keinen Pfenning mehr bekommt.Ein gigantischer Betrug der nicht zb.durch Steuerverzicht vom Staat gemildert wird.Stattdessen fließen Milliardenbeträge an Steuergeldern in Banken und Großbetriebe,die ihre Misere selbst verschuldet haben und dies wider besseren Wissens.Fazit:Niiiieeemals in staatlich geförderten sozialen Wohnungsbau investieren.

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