Vor ziemlich genau drei Jahren freuten sich Anti-Privatisierungsinitiativen in vielen Städten der Bundesrepublik über das klare Votum des Bürgerentscheides in Freiburg gegen den geplanten Verkauf der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft „Freiburger Stadtbau GmbH“. Zum ersten Mal war es gelungen, mit einer öffentlichen Kampagne eine Privatisierungsplan aufzuhalten. In der Erfolgsfreude damals kaum wahrgenommen wurde die begrenzte Gültigkeit des Abstimmungsergebnisses. Die Bindungsfrist von Bürgerentscheiden beläuft sich auf lediglich drei Jahre. Und genau die sind nun abgelaufen.
Und die Freiburger Politik will offenbar auch keine weiteren Schonfristen einräumen. Schon ein paar Tage vor Ablauf der Frist gab die Stadt und ihre Wohnungsbaugesellschaft den Plan bekannt, sich von sogenanntem Streubesitz zu trennen und zunächst 24 Häuser zu verkaufen. Die Badische Zeitung titelt dazu: Reihenhäuschen im Angebot. Was dort zu lesen ist klingt ein wenig wie eine Meldung von Radio Eriwan:
Seit dem 12. November kann die Stadtverwaltung, weil die dreijährige Bindungsfrist des Bürgerentscheids abgelaufen ist, wieder Wohnungen verkaufen. Theoretisch. Praktisch soll es jedoch keine Verkäufe mehr geben, wie Oberbürgermeister Dieter Salomon im BZ-Interview bekräftigt hatte. Morgen jedoch soll eine Ausnahme gemacht werden.
Es kann also wieder privatisiert werden, aber nur theoretisch, praktisch wird es aber nicht stattfinden, außer wenn Ausnahmen gemacht werden…