In gut einer Woche wird in Hamburg der Recht-auf-Stadt-Kongress (2. bis 6. Juni) stattfinden. Über 40 Veranstaltungen Workshops und Aktionen sind angekündigt und stadtpolitisch Bewegte werden die Qual der Wahl haben. Das Programm bietet einen bunten Strauß an Infoveranstaltungen, Erfahrungsaustausch, Experimentiermöglichkeiten und Kulturprogrammen. Gäste werden nicht nur aus vielen deutschen Städten, sondern u.a. auch aus Südafrika, Ägypten, Venezuela, Frankreich und den USA erwartert.
Die inhaltliche Debatte zum Recht auf die Stadt hat unterdessen schon begonnen. Die aktuelle Ausgabe des ak (Analyse&Kritik) hat das Thema zum Schwerpunkt erhoben und gleich drei längere Beiträge ins Blatt genommen:
- Wenn das politische Bandmaß versagt. Das Hamburger Netzwerk Recht auf Stadt bereitet (sich auf) einen Kongress vor
- Ein Anspruch an die Bewegungen selbst. Zur Theorie und Praxis der internationalen Kämpfe um das Recht auf Stadt
- Trennlinien der Städte. Wie geschlechtliche und andere soziale Zuschreibungen sich im Räumlichen der Stadt wiederfinden (leider nicht im Onlineangebot des ak)
Der Beitrag von Dirk Gebhardt und mir ist eine gekürzte und leicht veränderte Fassung unseres Einleitungsbeitrages im Sammelband „Initiativen für ein Recht auf Stadt: Theorie und Praxis städtischer Aneignungen“ (Hamburg: VSA), der pünktlich zum Kongress aus der Druckerei erwartet wird.